{"id":144,"date":"2015-09-23T13:56:03","date_gmt":"2015-09-23T13:56:03","guid":{"rendered":"http:\/\/mit-taktgefuehl.de\/?page_id=144"},"modified":"2015-09-23T14:04:40","modified_gmt":"2015-09-23T14:04:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/?page_id=144","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Taktgef\u00fchl&#8220; und hat seinen Sitz in Rheda\u2011Wiedenbr\u00fcck. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Zweck des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>a) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/li>\n<li>b) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der musikalischen Kunst und Kultur.<\/li>\n<li>c) der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u2011 die Pflege des instrumentalen Musikguts (Bearbeitung, Ein\u00fcben und Vortragen musikalischer Werke) und<\/p>\n<p>\u2011 durch Nachwuchsausbildung f\u00fcr die im Verein vertretenen Instrumente.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>3 Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Die Mitarbeit in den Organen erfolgt ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und bis zu drei Beisitzern. Die Vereinsgesch\u00e4fte f\u00fchren der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds \u00fcbernehmen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Aufgaben bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Aufgabe des Vorstandes sind die F\u00fchrung des Vereins, Beauftragung eines Musikalischen Leiters, Beauftragung eines Ausbildungsleiters, Ausf\u00fchrung von Vereinsbeschl\u00fcssen, Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung. Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit die Stimme des 2.\u00a0Vorsitzenden. Der Vorstand wird in den j\u00e4hrlich stattfindenden Generalversammlungen auf die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt, jedoch wird jedes Jahr nur eine H\u00e4lfte des Vorstandes zur Wahl gestellt. Der Vorstand kann Verpflichtungen f\u00fcr den Verein nur mit Beschr\u00e4nkung auf das Vereinsverm\u00f6gen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit ausdr\u00fccklich begrenzt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Mitglied kann jeder werden. Die Eintrittserkl\u00e4rung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Erziehungsberechtigten erforderlich. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft berechtigt an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und Antr\u00e4ge zu stellen. Das aktive und passive Wahlrecht haben alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinszwecke zu f\u00f6rdern. Sie haben die entsprechend festgesetzten Jahresbeitr\u00e4ge zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt oder Ausschlie\u00dfung des Mitglieds. Beim Ausscheiden eines Mitglieds wird der Verein von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt. Die Austrittserkl\u00e4rung muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Der Vereinsaustritt kann nur zum Quartalsende erfolgen und muss schriftlich erkl\u00e4rt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Rechte an dem Verein. Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckgezahlt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>Die Ausschlie\u00dfung aus dem Verein erfolgt durch den Vorstand. Sie ist nur zul\u00e4ssig, wenn den Verpflichtungen aus der verbindlichen Beitragsordnung nicht nachgekommen ist. Im weiteren, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat. Die Mitglieder haften bei Rechtsgesch\u00e4ften, die der Vorstand f\u00fcr den Verein t\u00e4tigt, nur mit dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen. Die Einberufung hat mindestens 14 Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich durch den Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit, mit Ausnahme der Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und der Aufl\u00f6sung des Vereins. Hierf\u00fcr ist eine 3\/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder in der Hauptversammlung notwendig. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; Wahl des Vorstandes, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; Entgegennahme der Jahresberichte und des Kassenberichtes \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; Entlastung des Vorstandes \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; Beschlussfassung \u00fcber Mitgliederbeitr\u00e4ge \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8211; Beschl\u00fcsse \u00fcber Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung und Vereinsaufl\u00f6sung Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen vom Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 1\/3 aller Vereinsmitglieder unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangt wird. Die Anberaumung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung auf Antrag aus dem Kreis der Vereinsmitglieder muss sp\u00e4testens vier Wochen nach Zugang des Ersuchens an den Vorstand erfolgen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Formvorschriften<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftf\u00fchrer sowie vom 1. Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit von seinem Vertreter, zu unterzeichnen. Die Verwaltung der Protokolle liegt in den H\u00e4nden des 1. Vorsitzenden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Rheda-Wiedenbr\u00fcck zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung der musikalischen Erziehung in den Schulen der Stadt Rheda-Wiedenbr\u00fcck.<\/p>\n<p>Die ge\u00e4nderte Satzung wurde einstimmig genehmigt auf der Jahreshauptversammlung am 16.02.08<\/p>\n<p>Rheda-Wiedenbr\u00fcck, den 16.02.2008<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Taktgef\u00fchl&#8220; und hat seinen Sitz in Rheda\u2011Wiedenbr\u00fcck. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins a) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. b) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der musikalischen Kunst und Kultur. c) &hellip; <a href=\"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/?page_id=144\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Satzung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":93,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_mi_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-144","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/144","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=144"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/144\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":152,"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/144\/revisions\/152"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/93"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mit-taktgefuehl.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}